Was für den Mietvertrag wichtig ist
– Deine Rechte, deine Pflichten, Haustiere und ob Grillen am Wochenende gestattet ist

Wenn du eine Wohnung mieten willst fordert der Vermieter oft eine genaue Selbstauskunft. Allerdings gibt es dabei zulässige und unzulässige Fragen. Unzulässige Fragen muss man nicht beantworten, es kann aber sein, dass man dann die Wohnung nicht bekommt. Viele weichen deshalb bei diesen unzulässigen Fragen auf erfundene Antworten zurück, die der Mieter gerne hören will.
Zulässige Fragen
- Angaben zu den allgemeinen Einkommensverhältnissen
- Dauer der Anstellung und Anschrift des Arbeitgebers
- Familienstand
- Angestrebtes Verbraucherinsolvenzverfahren
Unzulässige Fragen
- Schwangerschaft
- Familienplanung
- Ermittlungsverfahren
- Politische Gesinnung
- Vorstrafen
- Sexuelle Vorlieben
- Betreuung durch außenstehende Personen
Wie ist das mit den Haustieren?
Egal ob du einen Hund, eine Katze, Meerschweinchen, Vögel oder Farbmäuse mit in die neue Wohnung bringen willst, es ist grundsätzlich sinnvoll mit dem Vermieter vorher darüber zu reden. Kleintiere sind immer eher unproblematisch. Aber allgemein gilt, wenn man es sich mit dem Vermieter gut halten will klärt man die Sache mit den Haustieren lieber vorher ab.
Darf man auf dem Balkon grillen?
Es gibt keine einvernehmliche gerichtliche Einigung darüber aber grundsätzlich gilt, grillen macht Spaß und ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte übermäßige Rauchentwicklung unbedingt nicht vorkommen. Am besten eignet sich also ein Gas- oder Elektrogrill. Fühlen sich die Nachbarn gestört können Bußgelder verhängt werden. Aber wenn es dir wichtig ist, findest du sicher eine Nachbarn-freundliche Lösung.
Insgesamt
Oft kriegen sich Nachbarn untereinander oder Mieter und Vermieter in die Haare, weil man statt miteinander zu reden im Internet auf Suche geht, wer denn jetzt Recht hat. Dabei lassen sich die meisten Probleme mit einem freundlichen Gespräch auf Augenhöhe oft auch einfacher lösen. Ein persönliches und respektvolles Gespräch sollte vor aber auch während deinem Mietvertrag die erste Wahl bleiben.